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   OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08   

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OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08 (https://dejure.org/2009,22710)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.01.2009 - 9 U 19/08 (https://dejure.org/2009,22710)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 9 U 19/08 (https://dejure.org/2009,22710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Finanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung: Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem notariell beurkundeten Darlehensvertrages nach Widerruf als Haustürgeschäft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08
    Dies gilt auch, wenn die Bank weiß, dass die projektierte Miete am Markt nicht nachhaltig erzielbar ist (BGH, Urteil vom 9. November 2004 - XI ZR 315/03 - NJW 2005, 668) und wenn der Kaufpreis nicht angemessen ist (BGH, Urteil vom 19. September 2006 - XI ZR 204/04 - NJW 2007, 357).

    Eine Aufklärungspflicht über die Angemessenheit des Kaufpreises besteht nur dann, wenn die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Bankkunden ausgehen muss (BGH, Urteil vom 19. September 2006 - XI ZR 204/04 - NJW 2007, 357), weil sich die Relation zwischen dem Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert der Immobilie so weit verschoben hat, dass der Kaufpreis (ohne Gewerbesteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, Vermittlungsprovisionen und sonstige Nebenkosten) knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Leistung.

    Die Bezeichnung der Anlage als bankgeprüft sowie der Wohnung als bombensichere Altersversorgung, die nach 5 Jahren mit Gewinn veräußerbar sei, stellt keine Täuschungshandlung in diesem Sinne dar (BGH, Urteile vom 19. September 2006 - XI ZR 204/04 - BGHZ 169, 109; vom 5. Dezember 2006 - XI ZR 341/05 - NJW-RR 2007, 1202).

    c) Ein Schadensersatzanspruch gestützt darauf, die Kläger seien über ein bestehendes Widerrufsrecht nicht belehrt worden (BGH, Urteil vom 19. September 2006 - XI ZR 204/04 - NJW 2007, 357), scheitert daran, dass ein Haustürgeschäft nicht vorliegt.

    Im Übrigen läge ein Verschulden der Beklagten nicht vor, da im Jahr 1990, 11 Jahre vor der Heininger-Entscheidung, der überwiegende Teil der Rechtsprechung nicht von einem Widerrufsrecht ausgegangen ist (BGH, Urteil vom 19. September 2006 - XI ZR 204/04 - NJW 2007, 357).

  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 341/05

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung beim

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08
    Die Bezeichnung der Anlage als bankgeprüft sowie der Wohnung als bombensichere Altersversorgung, die nach 5 Jahren mit Gewinn veräußerbar sei, stellt keine Täuschungshandlung in diesem Sinne dar (BGH, Urteile vom 19. September 2006 - XI ZR 204/04 - BGHZ 169, 109; vom 5. Dezember 2006 - XI ZR 341/05 - NJW-RR 2007, 1202).

    Hierzu wäre erforderlich, dass sich die behauptete Täuschung durch Vorspiegeln oder Entstellen von Umständen auf objektive, dem Beweis zugängliche Angaben bezieht und dass nicht lediglich subjektive Werturteile oder marktschreierische Anpreisungen vermittelt werden (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2006 - XI ZR 341/05 - NJW-RR 2007, 1202).

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08
    Dieser Angriff gegen die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels kann mittels einer prozessualen Gestaltungsklage in analoger Anwendung des § 767 Abs. 1 ZPO geführt werden (BGH, Urteile vom 22. Oktober 2003 - IV ZR 398/02 - NJW 2004, 59; vom 18. November 1993 - IX ZR 244/92 - BGHZ 124, 164).

    Ein Darlehensnehmer, der nach dem Inhalt des Darlehensvertrags verpflichtet ist, ein selbstständiges Schuldversprechen mit einer Vollstreckungsunterwerfungserklärung abzugeben, handelt treuwidrig (§ 242 BGB), wenn er versucht, aus der bisherigen Nichterfüllung der Verpflichtung Vorteile zu ziehen (u. a. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2003 - IV ZR 398/02 - NJW 2004, 59).

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08
    Der von den Klägern genannte Kaufpreis von 3.900 DM / Quadratmeter enthält zudem die branchenübliche Vermittlungsprovision für den Anlagevermittler (so § 2 Nr. 10 des Kaufangebots vom 9. August 1990), die bei der Prüfung der sittenwidrigen Übervorteilung nicht zu berücksichtigen wäre (BGH, Urteil vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99 - NJW 2000, 1245).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08
    Dies kann nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen dann der Fall sein, wenn die Bank über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand schafft oder dessen Entstehung begünstigt, sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung in schwer wiegende Interessenkonflikte verwickelt, oder in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 15. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - NJW 2006, 1190).
  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08
    Die bankinterne Ermittlung des Beleihungswerts angebotener Sicherheiten erfolgt grundsätzlich nicht im Kunden -, sondern im eigenen Interesse der Bank (BGH, Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 308).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08
    Deshalb kann eine Bank davon ausgehen, dass der Kunde entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt oder die Hilfe von Fachleuten in Anspruch nimmt, wenn er zu wenige Informationen besitzt (BGH, Urteil vom 23. März 2004 - XI ZR 194/02 - NJW 2004, 1221).
  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08
    cc) In den Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber der Kapitalanlage können sich Anleger unter erleichterten Voraussetzungen auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung berufen, weil die Kenntnis der Bank von der arglistigen Täuschung widerleglich vermutet wird (BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 48/04 - BKR 2006, 452 und vom 29. September 2006 - XI ZR 283/03 - NJW 2007, 361).
  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08
    Dies gilt auch, wenn die Bank weiß, dass die projektierte Miete am Markt nicht nachhaltig erzielbar ist (BGH, Urteil vom 9. November 2004 - XI ZR 315/03 - NJW 2005, 668) und wenn der Kaufpreis nicht angemessen ist (BGH, Urteil vom 19. September 2006 - XI ZR 204/04 - NJW 2007, 357).
  • BGH, 05.10.1993 - XI ZR 180/92

    Verjährungseinrede in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08
    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 5. Oktober 1993 (XI ZR 180/92 - NJW 1993, 3318) unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 24. Januar 1969 (VIII ZR 98/59 - BGHZ 34, 191) ausgeführt, für die nicht akzessorischen Sicherungsrechte (damals: § 223 Abs. 2 BGB a. F.) habe der Gesetzgeber das gleiche aussprechen wollen wie für die akzessorischen Sicherungsrechte (damals: § 223 Abs. 1 BGB a. F.), weshalb die Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruchs die Vollstreckung aus dem abstrakten Schuldversprechen nicht hindert.
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 48/04

    Rückabwicklung eines Realkreditvertrages nach Widerruf; Schadensersatzpflicht

  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 159/05

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht bei unwirksam erteilter Vollmacht

  • OLG Brandenburg, 22.12.2008 - 3 U 160/07

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung aus einem als Sicherheit dienenden

  • BGH, 24.01.1961 - VIII ZR 98/59

    Eigentumsvorbehalt. Verjährung

  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 18/78

    Einwendungsdurchgriff bei einem finanzierten Grundstückskaufvertrag (Abgrenzung

  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 388/00

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06

    Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Rückzahlung eines Darlehens bei

  • OLG Frankfurt, 11.07.2007 - 23 U 7/07

    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Vollstreckung aus einem als Sicherheit

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 114/05

    Widerruf d. Beitritts finanzierter Immobilienfonds nach HWiG

  • BGH, 22.06.1999 - XI ZR 316/98

    Anwendung des VerbrKrG auf Realkredite

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